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Gedenken an die Bremer Räterepublik. Denkmäler bewahren

Im Februar jährte sich die Niederschlagung der Bremer Räterepublik zum 90. Mal.

 

Zu Ehren der bei der Verteidigung der Bremer Räterepublik Gefallenen wurde 1922 an dem gemeinsam Grab auf dem Waller Friedhof aus privaten Spendengeldern das von Bernhard Hoetger gestaltete Denkmal „Pietá“ errichtet und eingeweiht. Die Gedenkstätte wurde

 

Im Februar jährte sich die Niederschlagung der Bremer Räterepublik zum 90. Mal. 

Zu Ehren der bei der Verteidigung der Bremer Räterepublik Gefallenen wurde 1922 an dem gemeinsam Grab auf dem Waller Friedhof aus privaten Spendengeldern das von Bernhard Hoetger gestaltete Denkmal „Pietá“ errichtet und eingeweiht. Die Gedenkstätte wurde 1933 durch Faschisten zerstört, die Grabanlage aufgelöst. 1972 konnte das Ehrenmal in der heutigen Gestaltung von Georg Arfmann neu errichtet werden. Jährlich versammeln sich seitdem jeweils am ersten Sonntag im Februar einige hundert Bremerinnen und Bremer an der Grabstelle, um der Toten zu gedenken. 

An den Gedenkveranstaltungen zum 90. Jahrestag am 1. und 8. Februar 2009 nahmen auch viele VertreterInnen von Parteien, Verbänden und Gewerkschaften sowie Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft und der Stadtteilbeiräte, insbesondere aus Gröpelingen und Walle, teil. 

In den letzten 36 Jahren haben die Witterungsbedingungen deutliche Spuren am Mahnmal, der Gedenkplatte und dem Gedenkstein hinterlassen. Fühl- und sichtbar nagte der Zahn der Zeit am Kunstwerk: der Stein bröckelte, Moos und Patina machten sich darauf breit. Anlass genug, das Mahnmal zu restaurieren. Der Beirat Walle stellte Finanzmittel zur Restaurierung der Gedenkplatte bereit, die Kostenübernahme für den Gedenkstein initiierte der Enkel eines Verteidigers der Bremer Räterepublik aus Walle. Die Erneuerung des Denkmals steht noch aus.   


Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:  

1. Die Stadtbürgerschaft spricht sich für den weiteren Erhalt des Denkmals für die Verteidiger der Räterepublik aus. 

2. Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Restaurierung des Mahnmals innerhalb der nächsten drei Monate zu prüfen.

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